Sie können ein polizeiliches Führungszeugnis bei jedem Magistrat oder Gemeindeamt beantragen. Eine Wohnsitzmeldung in dieser Gemeinde ist nicht erforderlich. Die Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses muss persönlich am Meldeamt erfolgen. Lichtbildausweis erforderlich!
Kosten:
Strafregisterbescheinigung gem. § 10 Abs. 1 Strafregistergesetz € 16,40
Strafregisterbescheinigung "Kinder- und Jugendfürsorge" € 20,30
Strafregisterbescheinigung "Pflege und Betreuung" € 20,30